Mediation und Recht
Der Mediator berät die Parteien zwar nicht rechtlich, da dies schon mit seiner Neutralitätspflicht nicht vereinbar ist, trotzdem findet Mediation in keinem rechtsfreien Raum statt.
Der Gesetzgeber geht von dem Grundsatz aus, dass die Menschen in der Lage sind, ihre Angelegeheiten eigenverantwortlich zu regeln und für ihre (Rechts-) Beziehungen Vereinbarungen (Verträge) schließen. Nur wo solche Regelungen fehlen oder eine Vertragspartei besonders schutzwürdig ist, übernimmt das Gesetz diese Regelung.
Insofern stellt eine Mediationsvereinbarung nichts anderes als einen Vertrag zwischen den Parteien dar.